Konflikte in einer Erbengemeinschaft – Konflikte und Lösungswege

Bei Konflikten zwischen Geschwistern (Schwester, Bruder und meistens auch Schwägerin, Schwager) in einer Erbengemeinschaft geht es nicht in erster Linie ums Geld. Es geht um die Idee von Gerechtigkeit. Es sind daher weniger die betriebswirtschaftlichen Zahlen als die emotionale Lage jeder beteiligten Person. Grundregel in meiner systemischen Beratung: Alle Gefühle sind richtig, und alle Gefühle bekommen Raum.

Eine wertvolle Immobilie verfällt wegen eines Erbschaftsstreits
Wenn in einer Erbengemeinschaft eine Immobilie wegen eines Geschwisterkonfliktes verfällt, verlieren alle

Nach der Etablierung emotionaler Sicherheit kann man dazu übergehen, die Beziehungen und die oft komplex gelagerten Konflikte zwischen den Geschwistern zu verstehen. Es geht nicht um die Klärung im Detail. Das käme dem Versuch gleich, mit einer Mumie (sinnbildlich für „alter Konflikt in alten Familiensystemen“) zu debattieren. Hier einigen sich alle Beteiligten im Vorfeld des systemischen Prozesses darauf, dem Leben neue Türen zu öffnen.

  • Respektvolle und würdevolle Dialoge
  • Inhaltliche Klärungen in einem geschützten Rahmen
  • Überlegungen zu emotional und rational vorstellbaren Entwicklungen
  • Planung und Umsetzung von rechtlich stabilen Regelungen – mit beidseitiger anwaltlicher und notarieller Begleitung

Welche Lage belastet viele Erbengemeinschaften aktuell?

Häufig besteht der Nachlass aus einer Immobilie, Bankkonten, Wertpapieren und Nachlassgegenständen – zugleich kann es Schulden oder andere Verbindlichkeiten geben. Miterben ringen um Erbanteil und Erbquote, während Termine beim Nachlassgericht, beim Notar oder für den Erbschein anstehen. Zwischen sachlichen Themen (Immobilienbewertung, Grundbuch, Teilungsplan) und persönlichen Erwartungen (Gerechtigkeit, Vertrauen) entsteht Druck. Diese Mischung erzeugt Konflikte, die ohne Struktur rasch eskalieren.

Geschwisterdynamik
Familiendynamik und Geschwisterdynamik – Goldenes Kind / „Underdog“ … das macht alles unnötig schwer

Oft gibt es in Familiensystemen das Konzept von „Wir“ – und „die anderen“. Aufgeladene Begriffe wie Gerechtigkeit, Ausgleich, Verrat, Vertrauensverlust, Verlust, Goldenes Kind, Mutters Liebling, Vaters Thronfolger usw. laden die Emotionen auf. Deshalb kommt es so oft zu unerquicklichen, für alle teuren und für niemand wirklich vorteilhaften juristischen Auseinandersetzungen. Oft liegen Millionenwerte brach und verrotten, statt zu blühen und allen „ein Stück vom Kuchen“ zu geben.

Warum fühlt sich alles zwischen den Geschwistern wie „festgefahren“ an – und was entlastet sofort?

Festgefahren wirkt es, wenn wichtige Schritte wie Nachlassverzeichnis, Bewertung oder klare Regeln zur Verwaltung fehlen. Erste Entlastung entsteht durch Übersicht: Wer gehört zur Erbengemeinschaft, welche Vermögenswerte und Nachlassverbindlichkeiten liegen vor, welche Fristen gelten (Pflichtteilsansprüche, Auszahlungen), welche Optionen hat die Gemeinschaft? Transparenz über Verfahren und Optionen bringt Bewegung, bevor entschieden wird. Dies ist jedoch vorrangig die Aufgabe von Nachlassverwaltern, von Juristen und von Notaren.

Als systemischer Berater, zertifiziert von IGST und SG, liegt mein Aufgabenfeld in der Klärung und dem Sortieren von Rollen, Erwartungen, Erwartungserwartungen, Zielkonflikten, Loyalitätskonflikten und Widerständen.

Geht es in Erbschaftskonflikten um „gut“ oder „böse“?

Nein, es geht nicht um „gut“ oder „böse“. Es geht um Sicherheit, Gerechtigkeit und berechtigte Gefühle. Wer seine Kontrolle verliert, klammert sich an Positionen. Wer Ungerechtigkeit erlebt, fordert Ausgleich. So werden Pflichtteil, Vermächtnis oder Abfindung zu Symbolen für Anerkennung. Wird dies erkannt, entstehen Gesprächswege, die jenseits von Schuldzuweisungen liegen.

Warum ist Überforderung in der Erbengemeinschaft verständlich – und normal?

Neue Begriffe, Zeitdruck, Unwissenheit, komplexe Dokumente, viele Beteiligte: Überforderung ist normal. Die Erlaubnis, überfordert zu sein, ist ein wichtiger Schritt. Sie schützt vor vorschnellen Handlungen wie einer unbedachten Teilungsversteigerung. Erst wenn Klarheit über Vermögen, Schulden, Rechte und Schritte herrscht, lassen sich ruhige Entscheidungen treffen.

Vor allem aber geht es um die Klärung von Emotionen, sonst haben Fakten keine Chance.

Welche rechtlichen Themen tauchen regelmäßig auf?

Typisch sind Testament oder Erbvertrag, Erbschein, Pflichtteilsansprüche, Nachlassverwaltung, Teilungsanordnung und Teilungsplan. Bei Immobilien geht es um Grundbuch, Bewertung und mögliche Wege: Verkauf, Auszahlung eines Erbanteils oder – als letzte Option – Teilungsversteigerung. Ein Testamentsvollstrecker kann Verfügungen des Erblassers umsetzen; bei Streit stehen Auseinandersetzungsklage oder Teilungsklage im Raum.

Was kann eine systemische, allparteiliche Begleitung bewirken?

Allparteilich bedeutet: Interessen und Gefühle aller werden gehört, ohne eine Position zu ergreifen. Die systemische Supervision strukturiert Informationen (Vermögenswerte, Verbindlichkeiten), klärt Begriffe (Erbquote, Pflichtteil, Vermächtnis), bündelt Erwartungen (Gerechtigkeit, Sicherheit) und entwickelt Optionen (Auszahlung, Verkauf, Abfindung, Vorkaufsrecht). Das ist keine Familientherapie und auch keine Mediation. Die systemische Supervision im Erbschaftsstreit kann dazu beitragen, den Boden für gütliche, juristisch und notariell begleitete Einigungen zu bereiten.

Welche Schritte sind auch einseitig möglich?

Auch wenn nicht alle Miterben gleich zur Mitwirkung bereit sind, ist Bewegung möglich.

  • Die Finanzseite: Unterlagen ordnen (Nachlassverzeichnis), Immobilienbewertung anstoßen (Sachverständigengutachten), realistische Optionen kalkulieren (Auszahlung, Abfindung, Verkauf), Fristen prüfen (Pflichtteil).
  • Die emotionale Seite: Aufregung und Ängste bei sich verstehen und regulieren lernen, Zusammenhänge erkennen, sanftmütig werden (wo früher ein reflexhafter Angriff als „beste Verteidigung“ stand, bei sich bleiben. Das alles lässt sich auch im „Solo“ in Bewegung bringen.

Wer sich minimal anders verhält – ruhiger, strukturierter, transparenter – verändert das System und öffnet neue Wege.

Wie werden Immobilie und Nachlassgegenstände ohne Eskalation geregelt?

Zuerst Klarheit: Zustand und Wert der Immobilie, Belastungen (Hypothek), laufende Kosten, mögliche Mieteinnahmen, Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht. Dann ein sauberer Teilungsplan mit Varianten: Verkauf und Verteilung, Auszahlung eines Erbanteils, Übernahme gegen Ausgleich. Eine Teilungsversteigerung bleibt das äußerste Mittel, wenn faire Einigungen scheitern.

Welche Dokumente und Instanzen spielen eine Rolle – kurz erklärt

Erbschein (Nachweis der Erbenstellung), Testament/Erbvertrag (Regelungen des Erblassers), Nachlassverzeichnis (Überblick über Vermögen und Schulden), Teilungsplan (Vorschlag zur Verteilung). Zuständig sind Nachlassgericht und Notar; ein Testamentsvollstrecker setzt Anordnungen um. Bei Unternehmen kommen Gesellschaftsverträge und Beteiligungen hinzu.

Welche Ergebnisse systemischer Supervision sind realistisch?

Auch tiefe und lange andauernde Konflikte in Familien lassen sich überraschend einfach und mit überschaubarem Aufwand in eine Bewegung und somit in die Veränderung bringen. Es geht nicht um die „Lösung“ des Konfliktes in dem Sinne, der Konflikt selbst würde gelöscht oder annulliert. Das geht alles nicht. Möglich ist es, die verschiedenen Beteiligten zu Veränderungen einzuladen, wenn diese einleuchtend sind. Dafür arbeiten wir gemeinsam.

  • Im ersten Schritt der Familien-Supervision (Geschwistercoaching) geht es darum, die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zu verstehen, Licht ins Dunkel zu bringen. Alle können einen Weg finden, sich von der Selbstbeschreibung und Wahrnehmung des Gegners zum Systembeteiligten weiterzuentwickeln. Wenn sich die Erben in diese Richtung aufmachen, können mit den jeweiligen professionellen Begleitern (Banken, Rechtsanwälte, Notare) die weiteren Schritte gegangen werden:
  • Realistisch können dann klare Absprachen werden, transparente Zahlen, ein tragfähiger Weg für die Immobilie und eine faire Verteilung der Erbanteile. Ziel ist eine Lösung, die finanziell stimmt und aus festgefahrenen Beziehungen neue, tragfähige und würdevolle Begegnungsmodelle entstehen lässt. Im günstigen Fall ist das mit Auszahlung, Abfindung oder geordnetem Verkauf statt Versteigerung verbunden. So können alle gewinnen.

Wie beginnt der gemeinsame Weg – diskret und strukturiert?

Im Erstkontakt zur Klärung der Bereitschaft für eine systemische Supervision erfassen wir die Situation, die Ziele und Grenzen: Beteiligte, Vermögenswerte, Fristen, Risiken. Danach folgt ein schlanker Fahrplan mit Prioritäten (Transparenz, Bewertung, Optionen) und Regeln für die Zusammenarbeit. In einem geschützten Rahmen (Online-Konferenz) geht es um eine Auftragsklärung an mich. So entstehen Schutz und Verlässlichkeit – ohne vorschnelle Schritte.

Nach der emotionalen Klärung wird das Sachliche meist mit überschaubarem Aufwand lösbar. Vertiefungen finden Sie hier:

Weiterführende Informationen zu „Geschwisterkonflikten in Erbengemeinschaften“

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